Lernzeiten

Das neue Lernzeitenkonzept sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl Freiheiten (Wahlmöglichkeiten) als auch Pflichten (Verhalten und Dokumentation) beim Umgang mit ihren Lernaufgaben erhalten sollen.

Wahlmöglichkeiten der Wochentage

Die Lernzeiten liegen in den Klassen 7 – 9 an den Ganztagen am Ende des Unterrichts in der 8. Stunde. Die Schülerinnen und Schüler müssen an zwei Lernzeiten in der Woche verpflichtend teilnehmen. Bei der dritten Lernzeit können sie entscheiden, ob diese benötigt wird oder ob sie ihre Aufgaben schon erledigt haben und nach Hause gehen wollen. Die Schülerinnen und Schüler können sich in jeder Woche für andere Wochentage, an denen sie zu den Lernzeiten gehen, entscheiden.

Diese Wahlfreiheit setzt allerdings voraus, dass alle anstehenden Aufgaben vollständig erledigt werden. Sollten Aufgaben unvollständig oder äußerst fehlerhaft erledigt worden sein, können die Fachlehrer anordnen, dass die Schülerinnen und Schüler die dritte Lernzeit wahrnehmen müssen. Die Fachlehrer entscheiden dann auch, wie lange die dritte Lernzeit belegt werden muss.

Wahlmöglichkeiten der Arbeitsformen

Die Schülerinnen und Schüler können zwischen zwei Aufenthaltsorten wählen. Sie können in Kleingruppen im Klassenraum arbeiten oder sich für absolute Stillarbeit im PZ entscheiden. Dies muss pünktlich zu Beginn der 8. Stunde erfolgen. Nachzügler können nicht mehr an der Lernzeit teilnehmen.

Dokumentationspflicht

Die Schülerinnen und Schüler müssen selbständig dokumentieren, dass sie an den Lernzeiten teilgenommen haben. Dazu erhalten sie einen Dokumentationsmappe, in der die entsprechende Lernzeit mit Datum abgestempelt (grün) wird. Nur wenn die Schüler nachweisen können, dass sie an zwei Lernzeiten in der Woche teilgenommen haben, können sie in der nächsten Woche wieder frei entscheiden, ob sie zwei oder drei Lernzeiten benötigen. Geht die Dokumentationsmappe verloren, bedeutet das automatisch, dass die Schülerinnen und Schüler in den nächsten zwei Wochen an allen drei Lernzeiten und einer zusätzlichen sechsten Stunde (Reflexionsstunde) teilnehmen müssen.

Pflicht zu angemessenem Verhalten

Sollten die Schülerinnen und Schüler in den Lernzeitstunden nicht arbeiten, Unsinn machen oder ähnliches, wird ihr Verhalten geahndet, indem sie einen roten Stempel in ihre Dokumentationsmappe bekommen und die Lernzeit verlassen müssen. Der rote Stempel bedeutet automatisch, dass in der nächsten Woche drei Lernzeiten belegt werden müssen. Außerdem kann die Wahlfreiheit des Lernortes eingeschränkt werden und die Schülerinnen und Schüler müssen die nächsten Lernzeiten im PZ bei der Stillarbeit verbringen. Sollte ein Fehlverhalten mehrfach vorkommen, können die entsprechenden Schülerinnen und Schüler am Freitag in der 8. Stunde zur Reflexionsstunde einbestellt werden.

Reflexionsstunde

Wenn in den Lernzeiten ein unangemessenes Verhalten gezeigt wird, werden die Schülerinnen und Schüler zur Reflexionsstunde geschickt. Sie findet immer freitags in der 8. Stunde statt. Dort wird das Fehlverhalten besprochen und es wird gemeinsam mit dem anwesenden Lehrer geklärt, was getan werden muss, um dieses Verhalten zu verändern.

HeiG-Stunde

Die HeiG-Stunde ist eine fachliche Vertiefungsstunde, in der gezielt Fachlehrer der schriftlichen Fächer Unterstützung anbieten. In diese Stunde (freitags in der 8. Stunde) können Schülerinnen und Schüler freiwilig gehen und sich Hilfe holen. Es können aber auch Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen unzureichend sind, von den Fachlehrern in diese Stunden geschickt werden, damit Defizite ausgeglichen werden können. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der studentischen Unterstützung oder der Unterstützung durch ältere Schüler.

Fazit: Ordentliches Arbeiten und angemessenes Verhalten werden mit Wahlfreiheit belohnt. Unvollständige Arbeit und unangemessenes Verhalten werden Anwesenheitspflicht bedacht.

Anzahl der zu besuchenden Lernzeiten:

  • Klasse 7 und 8: mindestens 2 von 3
  • Klasse 9 und 10: mindestens 1 von 2